Geht in der Waschanlage etwas am Auto kaputt, sollte man den Schaden sofort dokumentieren und sich vom Betreiber bestätigen lassen. Denn nur, wenn sich klar feststellen lässt, dass der Schaden nur in der Waschanlage entstanden sein kann, muss der Betreiber haften. Ist dieser Nachweis nicht möglich, kann der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleiben. So lässt sich ein Urteil des Amtsgerichts Wedding deuten, auf das der ADAC hinweist (Az.: 20 C 350/20). In dem Fall hatte ein Mann sein SUV in einer automatischen Waschanlage reinigen lassen. Danach wies er Mitarbeiter auf angeblich in der Anlage e…