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Melden sich Minijobber, die gesetzlich versichert sind, arbeitsunfähig, gilt auch für sie neuerdings in den meisten Fällen: Sie müssen ihrem Arbeitgeber keinen gelben Schein mehr bringen. Darauf weist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hin. Mit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – dem eAU-Verfahren – rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten der Minijobber elektronisch bei den Krankenkassen ab. Die Minijobber erhalten wie alle gesetzlich Krankenversicherten vom Arzt also nur noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für …