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Die deutschen Modeunternehmen Breuninger und Falke haben im Streit über deutsche Milliardenhilfen für Firmen vor dem Gericht der EU eine Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch die Klagen gegen eine Genehmigung der Corona-Beihilfen durch die EU-Kommission ab. Der Beschluss der Kommission, mit dem die Hilfen genehmigt wurden, verstoße weder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, hieß es. Gegen das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden. Die Bundesregierung unterstützte mit den angefochtenen Sta…