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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von sieben FDP-Bundestagsabgeordneten gegen ein Gesetz zur Änderung des Euro-Rettungsfonds ESM als unzulässig verworfen. Die Kläger hätten nicht ausreichend dargelegt, warum ihre Rechte verletzt sein sollten, erläuterte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Auch hätten sie nicht erklärt, warum mit den Änderungen Hoheitsrechte auf den ESM oder die Europäische Union übertragen würden. Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Auf Bitten des höchsten deutschen Gerichts hatte er die Prüfung im Sommer 2021 ausgesetzt…