もっと詳しく

Wer sich vergeblich auf eine elektronische Passkontrolle am Flughafen verlässt und seinen Flieger verpasst, kann nicht auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision eines Klägers nun zurück. Er hätte sich ausreichend informieren und genügend Zeit einplanen müssen, hieß es. «Im Übrigen darf sich ein Fluggast auch nicht auf die ständige Betriebsbereitschaft der computergestützten elektronischen Grenzkontrolle verlassen.» Der Kläger war zuvor schon an Gerichten in Düsseldorf gescheitert. (Az. III ZR 204/21) Er hatte demnach für sich, seine Frau und drei Kind…