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Wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken, kann es passieren, dass Wasserleitungen einfrieren und im ungünstigsten Fall platzen. Um dem vorzubeugen, sollten Mieter und Eigentümer auch im Winter alle Räume ausreichend heizen, rät der Bund der Versicherten (BdV). Andernfalls könnten Versicherer die Leistung kürzen. Denn grundsätzlich kämen Wohngebäudeversicherungen zwar für Schäden durch Wasserrohrbrüche auf. Wer aber zum Beispiel wenig genutzte Abstell- oder Kellerräume oder aufgrund längerer Abwesenheit unzureichend heizt, dem könnten Versicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellen und…