Wenn die Bank pleitegeht, bei der das eigene Ersparte liegt, bekommen viele Kundinnen und Kunden verständlicherweise erst mal einen Schreck. So dürfte es auch im Fall der insolventen North Channel Bank mit Sitz in Mainz gewesen sein. Doch der größte Teil der Kunden dürfte Glück haben. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat den Entschädigungsfall gemäß Einlagensicherungsgesetz festgestellt. Das bedeutet: Weil die Bank selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, die Kundenguthaben auszubezahlen, entschädigen staatliche und freiwillige Einlagensicherung der Banken die Ku…